5 AZR 412/21


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2021 – 19 Sa 1625/20 – teilweise unter Zurückweisung der Revision der Klägerin im Übrigen aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. Oktober 2020 – 60 Ca 1152/20 auch für die Zeit ab 1. August 2021 zurückgewiesen hat.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.