1. Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. September 2021 – 7 Sa 8/21 – werden zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. September 2021 – 7 Sa 8/21 – werden zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.