5 AZR 502/21


1. Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. September 2021 – 7 Sa 8/21 – werden zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.