1. Auf die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. August 2020 – 21 Sa 1900/19 – aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das
Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.