5 AZR 545/20


1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Oktober 2020 – 13 Sa 1593/19 – teilweise aufgehoben, soweit es eine Verpflichtung des beklagten Landes zur Vergütung von innerbetrieblichen Wegezeiten festgestellt hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. März 2019 – 60 Ca 15365/17 – zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu tragen.