1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 26. Februar 2025 – 19 Sa 34/24 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 26. Februar 2025 – 19 Sa 34/24 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.