1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Oktober 2022 – 5 Sa 221/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Oktober 2022 – 5 Sa 221/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.