1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2022 – 10 Sa 898/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2022 – 10 Sa 898/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.