6 AZR 121/22

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2022 – 10 Sa 686/21 – wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der gegen die Beklagte zu 2. erhobenen Klage auf Feststellung des Bestands eines Arbeitsverhältnisses und Beschäftigung richtet.

2. Im Übrigen wird das Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Verfahren – C-134/22 – ausgesetzt.

3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.