1. Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2023
– 18 Sa 889/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2023
– 18 Sa 889/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.