1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Dezember 2020 – 5 Sa 434/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Dezember 2020 – 5 Sa 434/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.