6 AZR 161/22


1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. März 2022 – 3 Sa 377/20 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 22. September 2020 – 9 Ca 1408/20 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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