1. Auf die Revision des Klägers und die Anschlussrevision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Dezember 2023 – 4 Sa 218/22 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision und der Anschlussrevision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.