6 AZR 183/23


I. Auf die Revision der Beklagten wird – unter deren Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 18. April 2023 – 1 Sa 248/22 – teilweise aufgehoben.
II. Auf die Berufung der Beklagten wird – unter deren Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 14. April 2022 – 6 Ca 1217/21 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin ausgehend von einer Beschäftigung von 92,31 % einer Vollzeitstelle Anspruch auf Altersabminderung um zwei Pflichtstunden zu je 45 Minuten pro Woche hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 2/3 und die Klägerin 1/3.

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