1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Oktober 2019 – 7 Sa 289/19 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20. November 2018 – 16 Ca 5275/18 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.