1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juli 2024 – 16 Sa 290/23 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juli 2024 – 16 Sa 290/23 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.