6 AZR 210/22


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Juni 2022
– 18 Sa 1158/21aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das
Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.