Die Revisionen der Kläger zu 1., zu 2., zu 3. und zu 4. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2020 – 8 Sa 342/20 – werden zurückgewiesen.
Ihre außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu 1., zu 2., zu 3. und zu 4. jeweils selbst zu tragen. Die weiteren Kosten des Revisionsverfahrens haben der Kläger zu 1. zu 52 %, die Klägerin zu 2. zu 3 %, der Kläger zu 3. zu 25 % und die Klägerin zu 4. zu 20 % zu tragen.