1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2022 – 16 Sa 522/21 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.