6 AZR 232/17


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. März 2017 – 4 Sa 86/16 E – aufgehoben.

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 3. Dezember 2015 – 4 Ca 150/15 E – wird zurückgewiesen.

2. Das beklagte Land hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.