6 AZR 245/23


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2023 – 26 Sa 49/23 – im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. Dezember 2022 – 58 Ca 1121/22 – abgeändert und der Klage stattgegeben hat.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2023 – 26 Sa 49/23 – wird zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

2. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2023 – 26 Sa 49/23 – wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

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