1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 30. April 2019 – 7 Sa 346/18 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 30. April 2019 – 7 Sa 346/18 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.