1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2019 – 1 Sa 18/19 – wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2019 – 1 Sa 18/19 – wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.