1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 4. November 2019 – 10 Sa 9/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 4. November 2019 – 10 Sa 9/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.