1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. Juni 2019 – 3 Sa 348/18 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. Juni 2019 – 3 Sa 348/18 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.