1. Die Revision des Klägers und die Anschlussrevision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2021 – 5 Sa 517/20 – werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4 zu tragen.