Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2022 – 6 AZR 16/22 – wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig abgewiesen.
Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2022 – 6 AZR 16/22 – wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig abgewiesen.