6 AZR 460/20


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 8. September 2020 – 1 Sa 13/20 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 17. Dezember 2019 – 6 Ca 6062/19 – im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als es die Beklagte zur Freistellung des Klägers verurteilt hat. Es wird unter Verwerfung der Anschlussberufung des Klägers insgesamt klarstellend wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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