1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Januar 2023 – 16 Sa 485/21 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 13. April 2021 – 5 Ca 2825/20 – wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

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