1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. November 2024 – 10 SLa 86/24 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14. Dezember 2023 – 6 Ca 3676/23 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
3.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.