Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 2021 – 6 AZR 254/19 – wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.
Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 2021 – 6 AZR 254/19 – wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.