1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 1. Dezember 2020 – 8 Sa 251/18 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 1. Dezember 2020 – 8 Sa 251/18 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.