7 ABR 20/20


Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 6. und 7. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts BerlinBrandenburg vom 7. Mai 2020 – 26 TaBV 2161/19 – aufgehoben.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. bis 5. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. November 2019 – 27 BV 7306/19 – wird zurückgewiesen.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.