Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Mai 2023 – 10 TaBV 58/22 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Mai 2023 – 10 TaBV 58/22 – wird zurückgewiesen.