7 ABR 25/22


Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2., zu 3. und zu 4. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 2. September 2022 – 8 TaBV 15/22 – aufgehoben.

Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 2. und zu 3. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden vom 3. Februar 2022 – 3 BV 9/21 – abgeändert.

Der Antrag des Beteiligten zu 1. wird als unzulässig abgewiesen.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.