Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. November 2023 – 12 TaBV 35/23 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. November 2023 – 12 TaBV 35/23 – wird zurückgewiesen.