Die Rechtsbeschwerde der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. November 2022 – 8 TaBV 59/21 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. November 2022 – 8 TaBV 59/21 – wird zurückgewiesen.