Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Februar 2019 – 11 Sa 577/18 – aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 25. April 2018 – 3 Ca 223/18 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.