Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Oktober 2024 – 8 Sa 797/23 – wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung von 4.312,31 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2023 für Mai 2023 verurteilt worden ist.
Im Übrigen wird auf die Revision der Beklagten das vorgenannte Urteil aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.