Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. April 2023 – 3 Sa 29/22 – unter deren Zurückweisung im Übrigen im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 3. Mai 2022 – 11 Ca 440/21 – dieses teilweise abgeändert und dem Feststellungsantrag sowie dem Zahlungsantrag iHv. 11.840,40 Euro brutto (nebst Zinsen) sowie dem Antrag auf Gutschrift von Allstarlounge-Punkten stattgegeben hat.
Auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. April 2023 – 3 Sa 29/22 – weiter insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 3. Mai 2022 – 11 Ca 440/21 – hinsichtlich der Abweisung des zuletzt noch anhängigen Zahlungsantrags iHv. 9.451,47 Euro brutto (nebst Zinsen) zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 3. Mai 2022 – 11 Ca 440/21 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 9.451,47 Euro brutto zuzüglich Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 5.136,34 Euro seit dem 23. Dezember 2021 zu zahlen
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 3. Mai 2022 – 11 Ca 440/21 – wird hinsichtlich des Feststellungsantrags zurückgewiesen.
Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision und Anschlussrevision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.