Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. April 2022 – 5 Sa 397/21 – aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 9. April 2021 – 2 Ca 144/20 – wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Hilfsantrags zu 3. richtet. Im Übrigen wird die Berufung gegen das vorgenannte Urteil des Arbeitsgerichts Hannover zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.