Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2024 – 12 SLa 177/24 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2024 – 12 SLa 177/24 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.