Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Juli 2022 – 1 Sa 681/21 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Juli 2022 – 1 Sa 681/21 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.