7 AZR 46/24


Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Februar 2024 – 6 Sa 559/23 – unter Zurückweisung der Revision des Klägers im Kostenpunkt und im Übrigen teilweise aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 5. Juli 2023 – 3 Ca 138/23 – zurückgewiesen hat.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 5. Juli 2023 – 3 Ca 138/23 – teilweise abgeändert, soweit es dem Feststellungsantrag zu 3. stattgegeben hat. Der Feststellungsantrag zu 3. wird insgesamt abgewiesen.

Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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