Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 25. Januar 2023 – 4 Sa 201/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 25. Januar 2023 – 4 Sa 201/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.