8 AZR 143/23


Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. März 2023 – 4 Sa 186/22 – aufgehoben.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 21. April 2022 – 2 Ca 1067/21 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens die Klägerin 11/20 und das beklagte Land 9/20 zu tragen hat.

Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Klägerin zu tragen.

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