Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. März 2022 – 1 Sa 241/20 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. März 2022 – 1 Sa 241/20 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.