Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Juni 2025 – 2 SLa 70/25 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Juni 2025 – 2 SLa 70/25 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.