Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. September 2022 – 11 Sa 128/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. September 2022 – 11 Sa 128/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.