8 AZR 207/21


Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. November 2020 – 3 Sa 285/19 – im Kostenpunkt vollständig und im Übrigen teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht dem Kläger 45.416,69 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen hat.

Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Berufung des Klägers – das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. März 2019 – 14 Ca 1541/14 – teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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