8 AZR 214/23


Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. Juni 2023 – 4 Sa 123 öD/22 – aufgehoben.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 21. April 2022 – 5 Ca 169 c/20 – teilweise abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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