Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. Juni 2023 – 4 Sa 123 öD/22 – aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 21. April 2022 – 5 Ca 169 c/20 – teilweise abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.